Wer übernimmt die Kosten?
Für die Frage, ob die Kosten für heilpädagogisches Reiten von der Eingliederungshilfe oder der Krankenkasse übernommen werden muss, kommt es vorrangig auf das Ziel an, das mit dem heilpädagogischen Reiten erreicht werden soll.
Leistung der Krankenkasse
Steht der Ausgleich von Folgen einer Krankheit durch das heilpädagogische Reiten im Vordergrund, dann wird es sich schwerpunktmäßig um eine medizinische Rehabilitation und damit um eine Leistung der Krankenkasse handeln.
Kostenübernahme durch das Jugendamt
Geht es aber hauptsächlich um die Überwindung sozialer Folgen infolge einer Krankheit oder Behinderung, dann dient das heilpädagogische Reiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
So etwa bei Autismus-Spektrum-Störungen von Kindern und Jugendlichen, bei denen das therapeutische Reiten eine hervorragende Möglichkeit ist, Kommunikationsdefizite auszugleichen und dabei helfen kann, sich im Kontakt zu Familie, Freunden und in der Schule besser zurecht zu finden. *
Reittherapie muss in vielen Fällen privat bezahlt werden.
Trotzdem gibt es Möglichkeiten zur Finanzierung.
- über ein Attest vom Arzt und Einreichung bei der Krankenkasse
- über Stiftungen und Vereine
- über das Jugendamt als Hilfe zur Erziehung nach SGBVIII
- über das Sozialamt als Eingliederungshilfe nach SGB IX
Gerne unterstütze ich dich bei der Beantragung.
*Quelle und weitere Informationen: https://kinderundjugendhilferecht.de/uebernahme-der-kosten-fuer-heilpaedagogisches-reiten/



